Donnerstag, 19. November 2009

Neues von der „Staatlichen“

Die private Pensionsvorsorge ist in Österreich mit einem Modell präsent, wo der Staat mit einer Prämie einen Anreiz schafft.
Die Bestimmungen sind im § 108 EStG geregelt.

Viele meiner Kunden haben so ein Vorsorgeprodukt.
Durch die vergangene Bankenkrise ist auch dieser Pensionsfond unter Druck geraten, hat aber im laufenden Jahr wieder an Boden gewonnen.
Die Regierungspartien haben sich vor einigen Tagen auf einige Änderung zu der staatlich geförderten Vorsorge einigen können.

Der Hauptpunkt der Anpassung dieser privater Vorsorge ist folgender:

Der Aktienanteil ist bei meinem Produkt „Primetime der ÖBV“ mit 40 % vorgegeben, die restlichen 60 % sind im Deckungsstock veranlagt und bei uns gänzlich "aktienfrei".
Jetzt kann der Aktienanteil während der Laufzeit reduziert werden. Gegen Ende der Laufzeit ist es möglich, dann nur mehr 15 % Aktien auf seinem Pensionskonto zu halten.
Das hat den Vorteil, das gegen Ende der Laufzeit, wenn man schon in der Zielgeraden ist, durch einen Börsenabschwung keine große Verluste riskiert. Diese Möglichkeit besteht auch für laufende Verträge, muß aber vom Versicherten eingefordert werden, sonst bleibt alles so wie es ist.

Solltet Ihr an weiteren Informationen interessiert sein, bitte ich Euch mich zu kontaktieren.

Montag, 16. November 2009

Dumm gelaufen.






Wie ihr sehen könnt hat man mein privates Auto aufgebrochen und eine Menge unnötig zerstört.
Jeder der mich kennt, weiß daß ich eher alte Autos aus beruflichen Gründen benutze um in solchen Fällen gewappnet zu sein.
Den Lesern empfehle ich trotzdem eine Kaskoversicherung selbst für „alte“ Autos, das obige Modell ist schon weit über 10 Jahre alt, und die eine passende Kaskoversicherung ist oft billiger als eine oder zwei Mechanikerstunden.

Rechtsschutz – brauch´ ich das?




... werde ich von Kunden gefragt.
Niemand braucht Sie wirklich gerne und möchte jemanden verklagen. Aber leider ist die Welt nicht gut so wie man denkt. Ich kenne aus meinen Kundenkreise eine Reihe von Geschädigten, die sich mit einer Rechtsschutzversicherung eine Menge Geld erspart hätten.
Durchsetzung eigenen Ansprüche bei Gericht ist ohne Anwalt nicht möglich. Wenn man nicht Stundensätze mit einem Anwalt vereinbaren will und das nötige Kleingeld dafür ausgeben möchte, ist der Rechtsschutz eine preiswerte Möglichkeit um zu seinem Recht zu kommen.

Eine Versicherung dieser Art ist mit ca 200 Euro jährlich, keine große Investition, denn wenn man wirklich einmal vor Gericht muß, deckt eine Jahresprämie schon die Gebühren für die Kopierkosten bei Gericht.

Herzlich Willkommen

Willkommen auf meinen neuen Blog.
Da ich schon seit geraumer Zeit über die Zeit von Marie Antoinette blogge, habe ich mir einen ZweitBlog zu meinen Beruf als Anlage- und Versicherungsberater, zugelegt.

Ich werde euch hier über Neuigkeiten am Finanzmarkt und über kleine aber wertvolle Tipps aus der Finanzwelt berichten.