Montag, 21. Februar 2011

Bezugsumwandlung, was ist das?

Heute stelle ich Euch die Bezugsumwandlung nach §3 EStG vor. Diese Art der Kapitalversicherung hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz §3 Abs. 15a geregelt. Vereinfacht bedeuted das, dass Mitarbeiter einer Gruppe, in unserem Fall die Bundesministerien, mit 300 jährlich einen Vorsorge besparen können, die von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer befreit ist.
In monatlichen Monatsprämien wird von Bezug, der Nettobeitrag von 12,5 bis 15,88 Euro netto in Abzug gebracht. Der Versicherer, die ÖBV erhält den vollen Beitrag brutto von 25 Euro gut geschrieben.

Am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die eingezahlte Prämie zuzüglich der Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Das bedeutet, das am Ende der Laufzeit des Vertrages zur Gewinnbeteiligung von 4 %, auch der Steuervorteil schlagend wird. So sind mit einen kleinen Sparbeitrag von ca. 14 Euro monatlich, Renditen von ca. 7 – 12 % möglich. Der auszuzahlende Betrag am Ende der Laufzeit unterliegt nicht der Kest da nur 4 % Versicherungssteuer zu entrichten sind. Im Vergleich zu einem vergleichbaren Bankprodukt erhalten sie bei mir eine Versicherungssumme von mindesten 3000 Euro bei Ableben zusätzlich.
Im letzten Bugetbegleitgesetz wurde die Laufzeit für diese Art der Vorsorge auf 15 Jahre erhöht, sofern der Versicherte nicht vor Ablauf der Versicherung in den Ruhestand tritt. Die Bezugsumwandlung ist für Beamte des Bundes auch im Ruhestand möglich.

Keine Kommentare: