Freitag, 18. Januar 2019

Fahrraddiebe unterwegs.





Bei unserer Fahrradgarage, am Bahnhof Gramatneusiedl wurde mir leider zu Weihnachten mein Fahrrad gestohlen.
Das kann passieren, obwohl wir hier im Ort unsere Räder kurz unversperrt stehen lassen können. Die Zeiten dürften vorbei sein. Durch den urbanen Zunzug, und die Menge an Frequenz ist auch in Gramatneusiedl nicht mehr mit der Ehrlichkeit aller zu rechnen.
Mein Fahrrad war schon uralt, und mit einen massiven Bügelschloß gesichert. Was die Diebe nicht abgehalten hat. Der Wert ist als gering zu bewerten, und ich habe keine Anzeige gemacht.
Hätte ich eine Fahrradversicherung abgeschlossen, würde diese nur den Zeitwert ersetzten.
Die Haushaltsversicherung leistet nur im Falle eines Einbruchdiebstahl am Wohnort. Also war die Sache zu verschmerzen.
Mein Tip ist, im öffentlichen Raum das Rad zu versperren, auch wenn man nur rasch zum Billa geht.
Bei Kellereinbrüchen sind die Fahrräder mit versichert. Foto und Rechnung bei einen Schadensfall melden. Sonst ist nicht viel bei eurer Versicherung zu holen.

Dienstag, 15. Januar 2019

Zwischen Leistung und Kulanz

Was unternimmt man als Versicherter wenn die Leistung der Versicherung, nicht in Anspruch genommen werden kann?
Viele Leistungen einer Versicherung, sind Vertragsbestandteil oder/und Kulanz. Der Unterschied ist für den Kunden nicht immer genau ersichtlich.
Es sind viele Bestimmungen und Vertragsteile betroffen.
Versicherungsvertrag, Rücktrittsrecht, allgemeine Versicherungsbdienungen, DSVGO uvm.
Oft ist ein kleine Änderung der Polizze, wie der Wechsel der Kaskovariante, oder die Ausstellung einer Polizzenkopie, ein Spießrutenlauf für den Versicherten.
Erschwerend kommt dazu, daß laut Datenschutzverordnung, nur schriftlich Auskunft gegeben werden muß, sofern die Identität bestimmt ist. Also mit Ausweiskopie oder persönlich.
Hinter diesen Bestimmungen werden oft Leistungen des Versicherer nicht erbracht. Insbesondere wenn Kündenwünsche als Kulanz dargestellt werden.

Beispiele aus der Praxis, für Fehlauskünfte aller Art:

Wir können leider den Wasserschaden aus Ihrer Haushaltsversicherung nicht leisten, da ihre Versicherung noch keine fünf Jahre  besteht.

Sie können Ihre KFZ-Versicherung nicht kündigen, da die Prämienerhöhung eine Indexanpassung ist.

Der Wasserschaden in Ihren Lokal wird nicht anerkannt, da die Rechnung der Reparatur für unseren Sachverständigen nicht nachvollziehbar ist.

Die interne Bonus/Malusstufe der Vorversicherung kann nicht übernommen werden, da der schriftliche Antrag, nur in gedruckter Form akzeptiert wird. Kommentar: Papier ist geduldig.

Der Wechsel von Voll- auf Teilkasko ist leider nur mit schriftlicher Kündigung ein Monat vor Hauptfälligkeit möglich.

Viele dieser Ausflüchte sind von Fall zu Fall durchsetzbar, oder werden anstandslos bewilligt.
Was kann man als Versicherungskunde tun?
Ganz einfach: Man wendet sich an den langjährigen Betreuer ihres Vertrauen.