Dienstag, 15. Januar 2019

Zwischen Leistung und Kulanz

Was unternimmt man als Versicherter wenn die Leistung der Versicherung, nicht in Anspruch genommen werden kann?
Viele Leistungen einer Versicherung, sind Vertragsbestandteil oder/und Kulanz. Der Unterschied ist für den Kunden nicht immer genau ersichtlich.
Es sind viele Bestimmungen und Vertragsteile betroffen.
Versicherungsvertrag, Rücktrittsrecht, allgemeine Versicherungsbdienungen, DSVGO uvm.
Oft ist ein kleine Änderung der Polizze, wie der Wechsel der Kaskovariante, oder die Ausstellung einer Polizzenkopie, ein Spießrutenlauf für den Versicherten.
Erschwerend kommt dazu, daß laut Datenschutzverordnung, nur schriftlich Auskunft gegeben werden muß, sofern die Identität bestimmt ist. Also mit Ausweiskopie oder persönlich.
Hinter diesen Bestimmungen werden oft Leistungen des Versicherer nicht erbracht. Insbesondere wenn Kündenwünsche als Kulanz dargestellt werden.

Beispiele aus der Praxis, für Fehlauskünfte aller Art:

Wir können leider den Wasserschaden aus Ihrer Haushaltsversicherung nicht leisten, da ihre Versicherung noch keine fünf Jahre  besteht.

Sie können Ihre KFZ-Versicherung nicht kündigen, da die Prämienerhöhung eine Indexanpassung ist.

Der Wasserschaden in Ihren Lokal wird nicht anerkannt, da die Rechnung der Reparatur für unseren Sachverständigen nicht nachvollziehbar ist.

Die interne Bonus/Malusstufe der Vorversicherung kann nicht übernommen werden, da der schriftliche Antrag, nur in gedruckter Form akzeptiert wird. Kommentar: Papier ist geduldig.

Der Wechsel von Voll- auf Teilkasko ist leider nur mit schriftlicher Kündigung ein Monat vor Hauptfälligkeit möglich.

Viele dieser Ausflüchte sind von Fall zu Fall durchsetzbar, oder werden anstandslos bewilligt.
Was kann man als Versicherungskunde tun?
Ganz einfach: Man wendet sich an den langjährigen Betreuer ihres Vertrauen.

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