Dienstag, 8. März 2011

Gewinnbeteiligung und gesetzlicher Mindestzins

Heute lesen wir über den gesetzlichen Mindestzins in der klassischen Versicherung wie Er- und Ableben und Rentenversicherung. Dieser gesetzlich, von der FMA (Finanzmarktaufsicht) vorgeschriebene, Mindestzinssatz ist für alle Versicherungen in österreich bindend und derzeit noch 2,25 %. Aufgrund der letzten Zinssenkungen schlagen diese verspätet auch in unseren Bereich durch. Die FMA senkt den Zinssatz ab April 2011 auf magere 2 %.
Die besonders gute Gewinnbeteiligung, die am Ende der Laufzeit einer klassischen Versicherung zur Anwendung kommt wird davon nicht berührt. Bei der ÖBV sind noch interessante 4 % möglich und es ist auch keine Veränderung für 2011 vorgesehen.
Die ÖBV hat derzeit die beste Gewinnbeteiligung österreichweit. Alle anderen Anbieter können nur mehr unter der 4%igen Marke ihre Verträge vergüten.

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